Zum Menü Zum Inhalt
Go Top

Internationales

EU will CO2-Grenzzoll einführen – Folgen für Stahlprodukte aus Südkorea befürchtet

Write: 2022-12-14 10:55:02Update: 2022-12-14 11:03:05

EU will CO2-Grenzzoll einführen – Folgen für Stahlprodukte aus Südkorea befürchtet

Photo : YONHAP News

Die Europäische Union wird voraussichtlich ab 2026 CO2-intensiven importierten Industriegütern einen zusätzlichen Zoll auferlegen. 

Der weltweit erste CO2-Grenzzoll soll für Importe gelten, bei deren Produktion viel Kohlendioxid emittiert wird. 

Die EU gab in einer Pressemitteilung am Dienstag (Ortszeit) eine vorläufige Einigung darüber bekannt, einen CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) einzuführen. 

Die Union will am 16. oder 17. Dezember weitere Diskussionen über eine Reform des Emissionshandelssystems (ETS) führen, nach dem sich die Auferlegung des CO2-Zolls richten wird. Dann wird ein konkreter Zeitpunkt für die Einführung des Zolls festgelegt. 

Nach dem CO2-Grenzausgleichsmechanismus soll bei Importen aus Ländern, in denen die Kontrolle der Treibhausgasemissionen locker ist, der Preis für die geschätzten CO2-Emissionen im Zusammenhang mit den Produkten gebunden an das ETS bestimmt und verlangt werden. 

Es werden direkte und indirekte Folgen des CBAM für südkoreanische Exportunternehmen befürchtet, unter anderem werden Stahlunternehmen offenbar unmittelbar davon betroffen sein. 

Laut dem Ministerium für Handel, Industrie und Energie exportierte Südkorea letztes Jahr Stahlprodukte im Wert von 4,3 Milliarden Dollar in die EU. Das Volumen übertrifft die Exporte von Aluminium (500 Millionen Dollar), Zement (1,4 Millionen Dollar) und Düngemittel (4,8 Millionen Dollar) bei weitem.

Es wird erwartet, dass die südkoreanische Regierung noch vor der Einführung des CBAM die EU zu Ausnahmemaßnahmen auffordern wird.

Die Redaktion empfiehlt

Close

Diese Webseite verwendet Cookies und andere Techniken, um die Servicequalität zu verbessern. Die fortgesetzte Nutzung der Webseite gilt als Zustimmung zur Anwendung dieser Techniken und zu den Richtlinien von KBS. Mehr >