Die Regierung wird ab Januar die aufgrund von Gesetzes- und Regelverstößen verhängten Einschränkungen für die Einstellung von Ausländern aufheben.
Sollten Arbeitgeber auf gesetzwidrige Weise Ausländer beschäftigt haben, kann die Regierung für den Zeitraum von drei Jahren die Einstellung ausländischer Arbeiter bei solchen Arbeitgebern beschränken. Diese Sanktion wird wegfallen.
Laut dem Ministerium für Beschäftigung und Arbeit wurde die Beschränkung 1.453 Betrieben in fünf Branchen – Baubranche, herstellendes Gewerbe, Landwirtschaft und Viehzucht, Fischerei sowie Dienstleistungen – auferlegt. Allein in der Baubranche sind 446 Unternehmen davon betroffen.
Das Ministerium überprüft, die Beschränkung drei Monate nach der Auferlegung der Restriktion bei jedem Betrieb aufzuheben.