Ein Teil der Russen, die vor der Einberufung zum Krieg gegen die Ukraine nach Südkorea geflüchtet waren, können einer Prüfung für den Flüchtlingsstatus unterzogen werden.
Das Bezirksgericht Incheon teilte am Dienstag mit, in einer Klage von drei Russen gegen den Leiter der Einwanderungsbehörde am Flughafen Incheon zugunsten von zwei Klägern geurteilt zu haben. Die Russen hatten die Zurücknahme der Entscheidung gefordert, keine Prüfung zur Anerkennung des Flüchtlingsstatus für sie einzuleiten.
Die Klage eines weiteren Russen wurde dagegen abgewiesen.
Die drei Russen waren im vergangenen Oktober am Flughafen Incheon eingetroffen und hatten Prüfungen zur Flüchtlingsanerkennung beantragt. Die dortige Einwanderungsbehörde hatte jedoch entschieden, dass die Verweigerung des Kriegsdiensts keinen Grund für die Anerkennung als Flüchtling darstelle und dass sie nicht zu einer Prüfung hierfür berechtigt seien.
Die Russen halten sich seit vier Monaten in der Abflughalle des Flughafens auf.
Zwei weitere Russen, die im vergangenen November am Flughafen Incheon angekommen waren, reichten aus demselben Grund eine Verwaltungsklage ein.
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