In Südkorea sind ab Freitag auch Betriebe mit weniger als 50 Vollzeitbeschäftigten dazu verpflichtet, Ruheräume einzurichten.
Im Vorfeld des Inkrafttretens der entsprechenden Revision des Arbeitssicherheitsgesetzes werde bis Jahresende eine Frist zur speziellen Anleitung gelten, teilte das Ministerium für Beschäftigung und Arbeit am Dienstag mit.
Die Einrichtung von Ruheanlagen wurde mit der Änderung des Arbeitssicherheitsgesetzes im August 2021 für Arbeitgeber verpflichtend. Die Regelung gilt ab dem 18. August 2022 für Betriebe mit mindestens 50 Mitarbeitern. Ab dem 18. August dieses Jahres werden auch solche mit mindestens 20 Mitarbeitern davon betroffen sein.
Zur Einrichtung von Ruheräumen verpflichtet sind auch Arbeitsplätze mit zehn bis 19 Mitarbeitern, wenn dort mindestens zwei Mitarbeiter in sieben bestimmten Berufen beschäftigt sind. Das sind Telefonberater, Pfleger, Telefonverkäufer, Zusteller, Reinigungskräfte, Hausmeister und Wachleute.
Laut einer Erhebung im vergangenen Jahr verfügten 13.000 Betriebe oder 8,4 Prozent von den dazu verpflichteten 159.000 Betrieben nicht über entsprechende Pausenräume.