Das US-Unternehmen Westinghouse will trotz der Abweisung seiner Klage gegen das südkoreanische Unternehmen Korea Hydro and Nuclear Power (KHNP) vor einem US-Gericht seinen Rechtsstreit fortsetzen, um den Export von koreanischen Reaktoren zu verhindern.
Westinghouse Electric Company teilte am Dienstag (Ortszeit) in einer Erklärung im Namen des Präsidenten von Energy Systems, David Durham, die Absicht mit, in Berufung zu gehen. Die Erklärung wurde an eine südkoreanische Medienanstalt geschickt, die um eine Stellungnahme zur Entscheidung des Bezirksgerichts Washington D.C. gebeten hatte.
Das Urteil des Bundesgerichts sei nichts anderes als die Feststellung, dass die US-Regierung die Befugnis habe, Exportkontrollen durchzuführen. Westinghouse beabsichtige, gegen das Urteil Berufung einzulegen, teilte Durham mit.
Westinghouse hatte im vergangenen Oktober die Klage eingereicht, um den Export von Reaktoren des koreanischen Modells APR1400 durch KHNP an Polen und Tschechien zu verhindern. Zur Begründung hatte es geheißen, dass für das Reaktormodell Technologien von Westinghouse eingesetzt worden seien, die Exportkontrollen nach dem US-Gesetz zu Nuklearenergie unterlägen.
Das Bezirksgericht hatte am Montag (Ortszeit) die Klage von Westinghouse abgewiesen. Das Unternehmen sei nicht qualifiziert, den Rechtsweg zu beschreiten, weil die Befugnis für die Umsetzung von Exportkontrollen bei der US-Regierung liege, hieß es.