Der südkoreanische Geheimdienst NIS hat Berichte zurückgewiesen, nach denen nordkoreanische Flüchtlinge in Gewahrsam genommen werden.
Der Nachrichtendienst widersprach in einer Pressemitteilung am Donnerstag Angaben in einem Bericht zur fünften Prüfung eines Staatenberichts über die Umsetzung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR), des UN-Zivilpakts. Es handele sich um eine vorübergehende Schutzmaßnahme, in die Flüchtlinge außerdem einwilligen würden, hieß es.
Dies unterscheide sich ganz deutlich von einem Gewahrsam, weil nordkoreanische Flüchtlinge lediglich dann in das Zentrum für den Schutz nordkoreanischer Flüchtlinge einziehen würden, wenn sie dies beantragen und dem zustimmen, betonte die Behörde.
Der UN-Menschenrechtsausschuss wies auch darauf hin, dass das Recht auf rechtliche Unterstützung nicht ausreichend gewährleistet worden sei.
Dazu äußerte der Geheimdienst, dass seit Oktober 2014 Beauftragte für Menschenrechtsschutz im Einsatz seien, um nordkoreanische Flüchtlinge in Rechtsfragen zu beraten.
Seit der Ratifizierung des UN-Zivilpakts im Jahr 1990 wurde Südkorea regelmäßig hinsichtlich des Stands der bürgerlichen und politischen Rechte überprüft. Die diesmalige Prüfung erfolgte acht Jahre nach der vierten im Jahr 2015.