Der Dritte Ausschuss der UN-Generalversammlung hat mittels einer Resolution Menschenrechtsverstöße in Nordkorea kritisiert.
Das Gremium verabschiedete am Mittwoch am UN-Hauptsitz in New York die 19. Resolution dieser Art seit 2005. Die Resolution wurde ohne Abstimmung im Konsens angenommen.
Eingebracht wurde die Resolution von der Europäischen Union und ihr Wortlaut ist mit der des Vorjahres fast identisch. Neu aufgenommen wurden Formulierungen zur Zwangsrepatriierung nordkoreanischer Flüchtlinge in China.
In der Resolution werden alle Mitgliedsstaaten aufgefordert, den "Grundsatz der Nichtzurückweisung" einzuhalten, dies insbesondere angesichts der Wiederaufnahme des grenzüberschreitenden Verkehrs.
Auch die Einhaltung des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, auch bekannt als UN-Antifolterkonvention, wird darin mit Blick auf nordkoreanische Flüchtlinge gefordert.
Die Resolution wird im kommenden Monat in der UN-Generalversammlung eingereicht. Südkorea wird wie im vergangenen Jahr auch als Co-Sponsor fungieren.