Die Kriterien für den Ausschluss vom aktiven Wehrdienst aufgrund des Körpergewichts werden geändert.
Das Verteidigungsministerium teilte am Donnerstag mit, dass am Mittwoch entsprechende Vorschriften bekannt gemacht wurden. Diese betreffen auch körperliche Untersuchungen zur Feststellung der Wehrdiensttauglichkeit.
Die Änderungen betreffen den Body-Mass-Index (BMI). Ein Wert von 18,4 oder niedriger wird als untergewichtig eingestuft, ein Wert zwischen 35 und 39,9 als schwer fettleibig und ein Wert von 40 oder höher als super fettleibig.
Die Untergrenze für die Einstufung als wehrdiensttauglich soll von derzeit 16 auf 15 sinken. Die Obergrenze wird von 35 auf 40 angehoben.
Nach einer Billigung des Entwurfs durch das Kabinett werden Personen mit einem BMI von 35 bis 39,9 künftig der Tauglichkeitsstufe 3 zugeordnet. Damit sind sie für den aktiven Wehrdienst geeignet. Bisher bedeutet ein solcher Wert Tauglichkeitsstufe 4, der Wehrdienstleistende wird damit für den Sozialdienst eingesetzt.
Auf die Frage, ob sich der Soldatenmangel auf die Entscheidung ausgewirkt habe, antwortete der Sprecher des Verteidigungsministeriums, Jeon Ha-kyu, dass die Angelegenheit in einem solchen Kontext verstanden werden könne. Jedoch habe sich auch gezeigt, dass die nach den aktuellen BMI-Kriterien als über- oder untergewichtig eingestuften Personen den körperlichen Anforderungen beim Militär durchaus genügen.