Die Nationalversammlung hat am Dienstag ein Sondergesetz zum tödlichen Massengedränge im Seouler Viertel Itaewon bei Halloween-Feierlichkeiten im Jahr 2022 verabschiedet.
An der Abstimmung nahmen 177 Abgeordnete des Oppositionslagers, einschließlich der Minjoo-Partei, teil und votierten einstimmig für die Gesetzesvorlage.
Die Abgeordneten der regierenden Partei Macht des Volks (PPP) verließen den Sitzungssaal, ohne an der Abstimmung teilgenommen zu haben.
Im Mittelpunkt des Gesetzes steht die Bildung eines Sonderuntersuchungsausschusses, um den Vorfall erneut zu untersuchen und die Wahrheit hinter den damaligen Vorgängen zu ermitteln. Das Komitee soll elf Mitglieder zählen. Der Parlamentsvorsitzende soll nach Beratungen mit relevanten Gruppen, darunter den Hinterbliebenen der Todesopfer, drei Mitglieder empfehlen. Regierungspartei und Opposition sollen jeweils vier Mitglieder vorschlagen. Alle Mitglieder sollen vom Staatspräsidenten ernannt werden.
Das Gremium soll maximal ein Jahr im Einsatz sein, seine Arbeit kann bei Bedarf zweimal um jeweils drei Monate verlängert werden. Das Sondergesetz soll nach den Parlamentswahlen am 10. April in Kraft treten.
Der ursprünglich von der Minjoo-Partei vorgeschlagene Gesetzentwurf wurde geändert, damit ein Kompromissvorschlag von Parlamentschef Kim Jin-pyo berücksichtigt werden konnte. Park Joo-min von der Minjoo-Partei begründete die Änderung damit, dass das Risiko eines Vetos durch Präsident Yoon Suk Yeol dadurch verringert werden sollte.
Beide Lager hatten bis Dienstagvormittag über den Änderungsentwurf verhandelt. Eine Einigung scheiterte an Differenzen über Einzelheiten zum Untersuchungsausschuss.
PPP-Fraktionschef Yun Jae-ok kritisierte die Opposition dafür, das Sondergesetz im Alleingang verabschiedet zu haben. Ihm zufolge sei das Gesetz mit der politischen Absicht verknüpft, Katastrophen zu politisieren und soziale Konflikte zu verschärfen.
Die Regierungspartei entschied bislang noch nicht, ob sie dem Präsidenten vorschlagen wird, von dessen Befugnis zur Forderung nach einer erneuten parlamentarischen Beratung Gebrauch zu machen.