Die Regierungspartei und die oppositionelle Minjoo-Partei haben vorläufig vereinbart, erst nach den Parlamentswahlen am 10. April erneut über das Sondergesetz zur Itaewon-Katastrophe abzustimmen.
Das teilte der Fraktionsführer der Partei Macht des Volks, Yun Jae-ok, mit.
Das von Präsident Yoon Suk Yeol abgelehnte Gesetz zur Einsetzung von Sonderstaatsanwälten wurde im Plenum am 29. Februar erneut zur Abstimmung gebracht. Dabei konnte die erforderliche Mehrheit nicht erreicht werden. Angestrebt wurden Ermittlungen gegen First Lady Kim Keon-hee wegen des Vorwurfs von Aktienmanipulation. Auch in einem Bestechungsskandal im Zusammenhang mit einem Entwicklungsprojekt in Seongnam soll es Untersuchungen geben.
Dagegen steht der Zeitpunkt für eine neue Abstimmung über das ebenfalls abgelehnte Sondergesetz zum tödlichen Massengedränge im Seouler Viertel Itaewon am 29. Oktober 2022 noch nicht fest.
Sollte die erneute Abstimmung nicht vor dem Ende der 21. Legislaturperiode Ende Mai zustande kommen, wird der Gesetzentwurf automatisch abgeschafft.
Es ist ungewiss, ob Regierungspartei und Oppositionslager eine neue Abstimmung durchführen oder sich nach Verhandlungen auf eine revidierte Vorlage einigen werden.
Auch wenn neue Verhandlungen aufgenommen werden, wird angesichts der ablehnenden Position der Regierungspartei ein steiniger Weg bis zu einer Einigung befürchtet.