Die Regierung will die Entlassung von Schlechtleistern auch in öffentlichen Institutionen ermöglichen.
Die Regierung teilte mit, Richtlinien für die Ermittlung von Schlechtleistern binnen Jahresfrist vorzulegen. Dies soll offenbar dazu dienen, Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter öffentlicher Institutionen, die zwei Jahre in Folge ungenügende Ergebnisse vorweisen, zu kündigen.
Auch wird erwogen, dass die Festlegung von leistungsbezogenen Jahreseinkommen auf Mitarbeiter, die mehr als sechs Jahre beschäftigt sind, erweitert wird. Derzeit gilt das System überwiegend für Führungskräfte.
Gewerkschaften im öffentlichen Sektor protestieren jedoch heftig gegen die Entlassung von Schlechtleistern. Grund ist unter anderem die Schwierigkeit, einheitliche Prüfkriterien zu etablieren.
Das Ministerium für Personalmanagement hatte zuvor am 1. Oktober beschlossen, die Leistungsprüfungen bei Beamten zu verschärfen und die Kündigung von Schlechtleistern zu ermöglichen.