In Japan sind am Dienstag neue Sicherheitsgesetze für die Erweiterung von Auslandseinsätzen seiner Selbstverteidigungsstreitkräfte in Kraft getreten.
Demnach darf Japan vom sogenannten Recht auf kollektive Selbstverteidigung Gebrauch machen. Frühere Regierungen gingen aufgrund von Artikel 9 der Verfassung davon aus, dass dieses Recht nicht ausgeübt werden könne. Die Regelung verbietet Japan die Kriegsführung.
Laut einem der neuen Gesetze dürfen die Selbstverteidigungsstreitkräfte auch zu den Waffen greifen, sollte Japan nicht direkt angegriffen werden sondern ein anderes Land. Bedingung ist aber, dass eine eindeutige Gefahr für die Bedrohung der Existenz Japans besteht.
Ein anderes Gesetz erlaubt den japanischen Truppen, überall in der Welt ausländische Truppen zu unterstützen, sollte sich ein Vorfall mit eventuell ernsthaften Folgen für Japan ereignen.