Für die Parlamentswahlen am 13. April beginnt heute der offizielle Wahlkampf.
Insgesamt 944 Kandidaten stehen zur Wahl, um einen Sitz in der 20. Nationalversammlung zu erhalten.
An den Wahlkampfaktivitäten könne sich jeder südkoreanische Staatsbürger beteiligen, solange die Aktivitäten nicht gegen das Gesetz zu Wahlbeamten oder andere für die Wahlen relevante Gesetze verstoßen, teilte die Nationale Wahlkommission mit.
Unterstützer eines Kandidaten sowie seine Mitarbeiter können sich mit Anstecknadeln, Schildern oder Schleifen an der Kleidung zu erkennen geben.
Auch dürfen sich allgemeine Wähler zu einem bestimmten Kandidaten bekennen und ihn bei Auftritten oder an Wahlkampfständen unterstützen.
Überdies darf das Internet für die Kandidatenwerbung eingesetzt werden, Anrufe und das Verschicken von SMS und E-Mails sind ebenfalls erlaubt.