Laut dem Verfassungsgericht verletzt das Gesetz für die Verbesserung des Parlamentsbetriebs die Gesetzgebungskompetenz der Abgeordneten nicht.
Mit dem entsprechenden Urteil wies das Verfassungsgericht ein von Abgeordneten der regierenden Saenuri-Partei beantragtes Verfahren wegen möglicherweise beschnittener Kompetenzen bezüglich des Gesetzes zurück.
Die Novelle zum Parlamentsgesetz erlaubt dem Parlamentschef, die Frist für Diskussionen über ein Gesetz festzulegen und den Entwurf der Plenarsitzung einzureichen, sollte eine Einigung zwischen Regierungs- und Oppositionslager vorliegen oder sollte es zu einer Naturkatastrophe gekommen sein.
Das Verfassungsgericht urteilte, dass die entsprechende Regelung lediglich die Kompetenz des Parlamentschefs, ein Gesetz kraft seines Amtes einzureichen, einschränke und nicht die Kompetenzen der Parlamentarier für die Prüfung und Abstimmung über Gesetzentwürfe.
Die Novelle zum Parlamentsgesetz wurde in der 18. Legislaturperiode verabschiedet, um gewalttätigen Auseinandersetzungen in der Nationalversammlung vorzubeugen und Einigungen zwischen Regierungs- und Oppositionslager zu erleichtern. Jedoch konnten viele umstrittene Gesetze im 19. Parlament wegen der Regelung nicht bei der Plenarsitzung zur Abstimmung gebracht werden.
Eine Gruppe von 19 Saenuri-Abgeordneten hatte im Januar geklagt, dass das Gesetz die in der Verfassung vorgesehenen Kompetenzen von Abgeordneten beschneide.