Die Vermögensgrenze für die Einstufung als große Unternehmensgruppe wird von fünf Billionen Won auf zehn Billionen Won angehoben.
Öffentliche Unternehmen werden nicht als große Unternehmensgruppe eingestuft.
Entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung des Programms zur Einstufung als großer Mischkonzern gaben die Kommission für fairen Handel, das Finanzministerium und das Ministerium für Handel, Industrie und Energie bekannt.
Demnach werden 25 Konzerne, deren Vermögen zwischen fünf und zehn Billionen Won (4,3 und 8,6 Milliarden Dollar) liegt, und zwölf öffentliche Unternehmen aus der Liste gestrichen. Damit wird die Zahl der großen Unternehmensgruppen von 65 auf 28 sinken.
Die Grenze für die Einschränkung der ungerechten Verfolgung von Eigeninteressen durch Unternehmerfamilien und die Meldepflicht liegt jedoch weiter bei fünf Billionen Won.
Die Entscheidung für die Anhebung der Grenze für die Einstufung als Großkonzern begründete ein Mitarbeiter der Fair-Trade-Kommission damit, dass seit der Einführung der aktuellen Richtlinien acht Jahre vergangen seien und sich inzwischen die Wirtschaftsbedingungen geändert hätten. Es habe Besorgnis gegeben, dass die pauschale Anwendung der Kriterien das Wachstum einiger Unternehmensgruppen bremsen könnte.