Die Regierung hat angesichts zunehmender Unbequemlichkeiten und Schäden bei Fluggästen Kriterien für deren Schutz ausgearbeitet.
Die Kriterien für den Schutz der Luftverkehrsnutzer würden am 20. Juli in Kraft treten, teilte das Ministerium für Land, Infrastruktur und Transport mit.
Demnach wird verboten, dass Passagiere an Bord eines Flugzeuges für einen internationalen Flug auf der Bewegungsfläche eines Flughafens wie der Startbahn länger als vier Stunden warten. Für Inlandsflüge liegt die Obergrenze bei drei Stunden.
Sollte das Flugzeug länger als zwei Stunden warten, soll die Fluggesellschaft den Passagieren Snacks anbieten und alle dreißig Minuten über den Grund für die Verzögerung informieren.
Sollte eine Verzögerung von mindestens 30 Minuten vor dem Start oder die Absage des Flugs erwartet werden, muss die Fluggesellschaft die Passagiere unter allen Umständen telefonisch oder über SMS im Voraus darüber informieren.