Die Werbung für Kaffemilch und -eis mit hohem Koffeingehalt wird künftig entweder verboten oder eingeschränkt.
Das Ministerium für Lebensmittel- und Medikamentensicherheit kündigte eine Erweiterung des Spektrums von Lebensmitteln mit hohem Koffeingehalt, für die die Werbung eingeschränkt oder verboten ist, an. Nach einer Sammlung von Meinungen bis 1. August wird die neue Vorschrift im November in Kraft treten.
Demnach wird die Werbung für gesetzlich markierte Lebensmittel, die unter Kindern beliebt sind, im Fernsehen und in Zeitungen nicht erlaubt oder eingeschränkt. Dazu zählen Kaffemilch und -eis mit hohem Koffeingehalt, die Schüler häufig trinken oder essen, um wach zu bleiben.
Nach einer Untersuchung des Ministeriums im vergangenen Jahr hatten Kaffeeprodukte mit 449,1 mg/kg den höchsten Koffeingehalt unter den in Südkorea erhältlichen Lebensmitteln. Dahinter folgten Milchprodukte wie Kaffeemilch mit 277,5 mg/kg.
Das Ressort empfiehlt, dass Erwachsene weniger als 400 mg Koffein am Tag aufnehmen und Schwangere höchstens 300 mg. Der Wert liegt bei 2,5 mg pro Kilogramm Körpergewicht bei Kindern und Jugendlichen. Sollte ein Jugendlicher mit 60 Kilo Gewicht je eine Dose Kaffee- und Energiegetränk trinken, wird damit die empfohlene Tagesmenge von 150 mg Koffein übertroffen.