Das sogenannte Kim Young-ran-Gesetz, ein Gesetz zum Verbot der Bestechlichkeit von öffentlichen Bediensteten, ist verfassungskonform.
Das Verfassungsgericht fällte am Donnerstag ein entsprechendes Urteil. Fünf Richter befanden das Gesetz für verfassungskonform, vier für verfassungswidrig.
Die Koreanische Anwaltskammer und der Korenaische Journalistenverband hatten eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue Gesetz eingereicht.
Es sei rechtskonform, dass die Beschäftigten an privaten Bildungseinrichtungen und Journalisten in den Geltungsbereich des Gesetzes fallen. Bildung und Medien hätten großen Einfluss auf den Staat und die Gesellschaft als solche, Korruption in diesen Bereichen habe daher umfangreiche und langfristige Schäden zur Folge, hieß es in der Begründung.
Das Verfassungericht stufte es auch nicht als verfassungswidrig ein, dass die Höhe von erlaubten Sachgeschenken und geldwerten Vorteilen sowie die Höhe von Honoraren für Gastvorträge in der Durchführungsverordnung festgelegt wird. Die Regelung, die Ehepartner zur Meldung von Bestechlichkeit verpflichtet, sei ebenfalls verfassungskonform.
Nach dem Gesetz droht öffentlichen Bediensteten, Journalisten und Beschäftigten an privaten Bildungseinrichtungen eine strafrechtliche Verfolgung, sollten sie Geschenke oder geldwerte Vorteile im Wert von mehr als einer Million Won (888 Dollar) erhalten. Dabei ist es unerheblich, ob die Zahlung mit einer Gegenleistung verknüpft ist oder nicht.