Ab dem kommenden Jahr werden Eigentümer von Gebäuden dazu verpflichtet, die seismische Kapazität von Hochhäusern mit mehr als 16 Stockwerken zu veröffentlichen.
Dabei soll auf die Intensität von Erdbeben Bezug genommen werden. Die Vorschrift gilt auch für Gebäude, deren Gesamtfläche mehr als 5.000 Quadratmeter beträgt. Ein Verfahren für die Prüfung von Sicherheitsrisiken für den Boden in der Umgebung beim Bauen eines Wolkenkratzers, der mehr als 50 Stockwerke hat oder mindestens 200 Meter groß ist, wird ebenfalls ausgearbeitet.
Entsprechende Änderungen von Bauvorschriften im Zuge der Maßnahmen zur Verbesserung des Erdbebenschutzes würden nach einer Ankündigung am 22. September im kommenden Januar in Kraft treten, teilte das Ministerium für Land, Infrastruktur und Transport mit.
Um die Erdbebenschäden auf ein Minimum zu reduzieren, wird die Pflicht zum erdbebensicheren Bauen von Gebäuden mit mindestens drei Stockwerken auf solche mit zwei Stockwerken erweitert. Beim Nachrüsten von alten Gebäuden für die Erdbebensicherheit werden Anreize gewährt.
Im Gebäuderegister soll vermerkt werden, ob das Gebäude erdbebensicher gebaut ist.