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Gericht lehnt Haftbefehl für Samsung-Erben ab

Write: 2017-01-19 09:10:18

Ein Gericht hat am Donnerstagmorgen den Antrag auf einen Haftbefehl für den Samsung-Erben Lee Jae-yong abgelehnt.

Das Gericht sehe keine Notwendigkeit, den Vizechef von Samsung Electronics in Haft zu nehmen. Im Anschluss an eine Vernehmung am Mittwoch wurde der Antrag auf Haftbefehl 18 Stunden lang geprüft.

Lee konnte am frühen Morgen in die Firmenzentrale zurückkehren, nachdem er die Entscheidung im Gewahrsam abwarten musste.

Das Team um den unabhängigen Sonderstaatsanwalt will sich dennoch weiterhin auf Nachforschungen zu Bestechungsvorwürfen im Zusammenhang mit Präsidentin Park Geun-hye und Konglomeraten konzentrieren.

Da einer Festnahme Lees nicht stattgegeben wurde, wurde jedoch der Schwung aus den Ermittlungen gegen das Staatsoberhaupt und Unternehmensmanager genommen.

Der Sonderstaatsanwalt und seine Helfer sind überzeugt davon, dass Lee insgesamt 43 Milliarden Won oder 37 Millionen Dollar für die Familie von Choi Soon-sil zahlte oder in Aussicht stellte. Choi ist die langjährige Freundin von Staatspräsidentin Park. Im Gegenzug soll die Regierung sich im Jahr 2015 für eine umstrittene Fusion von zwei Samsung-Töchtern engagiert haben. Mit der Zusammenlegung beider Töchter konnte der Samsung-Erbe seine Kontrolle über das Firmen-Imperium verstärken.

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