Die Staatsanwaltschaft hat Haftbefehl gegen die frühere Präsidentin Park Geun-hye beantragt.
Das teilte die zuständige Sonderermittlungsstelle am Montag mit.
Als Grund für die Entscheidung wurde das große Gewicht des Falls genannt. Park habe ihre Position und Befugnisse ausgenutzt, um Geld von Unternehmen erhalten zu können und in die Entscheidungsfreiheit des Unternehmensmanagements einzugreifen. Sie habe zudem wichtige Dienstgeheimnisse durchsickern lassen, hieß es.
Die Staatsanwaltschaft nannte auch die Gefahr einer Beweisvernichtung. Bisher seien viele Beweise zusammengetragen worden, Park habe jedoch die meisten Vorwürfe zurückgewiesen.
Es widerspreche der Billigkeit, keinen Haftbefehl gegen Park zu beantragen, da ihre Mittäterin Choi Soon-sil, Beamte, die Parks Anordnungen ausgeführt hätten, sowie der Bestechung bezichtigte Unternehmer verhaftet worden seien, hieß es weiter.