Das Bezirksgericht Seoul Zentral hat erneut einen Haftbefehl gegen den früheren Berater im Präsidialamt Woo Byung-woo verweigert.
Es war das zweite Mal, dass die Richter dem Antrag auf eine Verhaftung des früheren Sekretärs für Bürgerangelegenheiten wegen seiner vermuteten Rolle im Choi Soon-sil-Skandal nicht zustimmen wollten.
Das Gericht teilte am Mittwoch mit, dass weder ein Grund noch die Notwendigkeit gesehen würden, Woo hinter Gitter zu bringen.
Die Staatsanwälte hatten am Sonntag beantragt, Woo wegen insgesamt acht Vorwürfen festzunehmen. Ihm werden unter anderem Machtmissbrauch, Amtspflichtverletzung, Meineid und ein Verstoß gegen das Gesetz zu präsidialen Inspektoren vorgeworfen.
Woo hatte am Dienstag in einer siebenstündigen Vernehmung alle Vorwürfe zurückgewiesen.
Die Staatsanwälte wollen nicht erneut Haftantrag stellen, ihn wegen der Vorwürfe aber anklagen.
Die Anklage gegen Woo und die frühere Präsidentin Park Geun-hye soll um das Wochenende herum gleichzeitig erfolgen. Dann sollen auch die abschließenden Ermittlungsergebnisse zum Skandal um Machtmissbrauch um Park und ihre langjährige Vertraute Choi Soon-sil bekannt gegeben werden.