Auch Südkoreaner in Selbstquarantäne dürfen wählen gehen, sollten bei ihnen keine Anzeichen für eine Covid-19-Erkrankung vorliegen.
Entsprechende Richtlinien veröffentlichte die Zentrale für Katastrophenschutz am Sonntag. Wer sich vom 1. bis 14. April in Selbstquarantäne begeben musste, dürfe bei der Parlamentswahl am Mittwoch seine Stimme abgeben, wenn er am Wahltag keine Symptome habe.
Jedoch müssen Betroffene entweder zu Fuß oder mit dem Auto zum Wahllokal kommen und Mundschutz tragen. Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel bleibt ihnen auch am Wahltag untersagt.
Auch können in einzelnen Fällen Gesundheitsbeamte sie begleiten, um einen ausreichenden Abstand zu anderen Wählern sicherzustellen.
Die Quarantäneinsassen könnten ihre Einrichtungen nach 17.20 Uhr verlassen und müssten vor der Schließung der Wahllokale um 18 Uhr gewählt haben. Spätestens um 19 Uhr sollen sie wieder in ihre Quarantäneeinrichtung zurückgekehrt sein.