Der Oberste Gerichtshof Koreas entscheidet am Nachmittag über eine Entschädigungsklage von Zwangsarbeitern zur Kolonialzeit gegen japanische Unternehmen.
Neun Koreaner, die 1944 unter der japanischen Kolonialherrschaft zur Zwangsarbeit verschleppt worden waren, hatten 2000 in Südkorea eine Klage gegen die Unternehmen Mitsubishi Heavy Industries und Nippon Steel Corporation eingereicht.
In der ersten und zweiten Instanz wurde ihre Klage abgewiesen. In der Urteilsbegründung hieß es, dass die japanischen Unternehmen zwar zu Schadenersatz verpflichtet seien. Die Anklagefrist sei jedoch bereits verstrichen und ihre Klage in Japan sei abgewiesen worden.
Zuvor hatte der japanische Oberste Gerichtshof 2007 die Klage der neun Zwangsarbeiter abgelehnt.