Die Regierung will die Hilfe für Obdachlose verstärken.
Ab Juni werden Soforthilfemaßnahmen für Obdachlose, denen angesichts einer schweren Krankheit oder Kälte der Tod droht, zur Pflicht.
Eine entsprechende Durchführungsverordnung zum Gesetz zur Sozialhilfe für Obadachlose und zur Unterstützung ihrer Selbstständigkeit wurde auf der Kabinettssitzung beschlossen.
Demnach sollen Personen, die in mit Obdachlosen zusammenhängenden Bereichen tätig sind, erforderliche Maßnahmen einschließlich der Ersten Hilfe treffen, sollten sie einen Obdachlosen in Not nach einer Meldung oder zufällig auffinden.
Bei der Versorgung mit einer Unterkunft sollen auch Dienste angeboten werden, die die Stabilisierung der Lebensverhältnisse und das Einleben des betroffenen Obdachlosen erleichtern können.