Die frühere Vizechefin von Korean Air, Cho Hyun-ah, muss ihre Strafe nicht im Gefängnis zu verbüßen.
Der Oberste Gerichtshof bestätigte die zehnmonatige Haftstrafe auf Bewährung für Cho, die in zweiter Instanz beschlossen worden war.
Cho hatte im Dezember 2014 wegen eines angeblichen Fehlers einer Flugbegleiterin beim Servieren von Nüssen kurz vor dem Start in New York die Rückkehr einer Korean Air-Maschine zur Fluggastbrücke angeordnet. Sie hatte zudem den Chef-Flugbegleiter aufgefordert, von Bord zu gehen. Ihr wurden die Änderung einer Flugroute und Gewalt gegen das Flugpersonal vorgeworfen.
In erster Instanz wurde sie zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt. Jedoch wurde sie in der Berufungsinstanz vom Vorwurf der Änderung einer Flugroute freigesprochen und zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.