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Hintergrund

Präsidialamt will gegebenenfalls Maßnahmen zur Ergänzung der 52-Stunden-Woche vorlegen

2019-10-21

Nachrichten

ⓒYONHAP News

Das Präsidialamt will angesichts der Ausweitung der Regelung über die maximale Wochenarbeitszeit von 52 Stunden gegebenenfalls ergänzende Maßnahmen treffen, darunter voraussichtlich die Einführung einer Gnadenfrist. Das würde de facto die Verschiebung der Ausweitung bedeuten.


Die 52-Stunden-Woche wurde im Juli letzten Jahres für Betriebe mit mindestens 300 Mitarbeitern eingeführt. Im kommenden Jahr wird der Schritt auf Betriebe mit 50 bis 299 Mitarbeitern ausgeweitet. Für solche mit fünf bis 49 Beschäftigten gilt die neue Arbeitszeitregelung ab 1. Juli 2021. Dabei geht es darum, die Wochenarbeitszeit einschließlich der Überstunden auf 52 Stunden zu begrenzen. Vor der Änderung waren gemäß dem Arbeitsstandardgesetz bis zu 68 Stunden Arbeit in der Woche erlaubt.


Mit dem Schritt kann sich Südkorea zwar von dem schlechten Ruf befreien, unter den Mitgliedern der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) die längsten Arbeitszeiten zu haben. Jedoch besteht auch große Besorgnis über die Nebenwirkungen. So waren zwar ein Anstieg der Reallöhne und eine Zunahme der Neueinstellungen zur Ergänzung der verkürzten Arbeitsstunden erwartet worden. Jedoch klagten Unternehmen über die gestiegenen Personalkosten infolge der Beschäftigung von Ersatzpersonal und der Zahlung von Zuschlägen für die Feiertagsarbeit. Sie jammerten, dass die Belastung parallel zur drastischen Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns größer geworden sei.


Nach der Einführung der 52-Stunden-Woche kam es zu verschiedenen Nebenwirkungen. Die wenigeren Überstunden führten bei Arbeitnehmern eher zum Einkommensrückgang. In vielen Branchen war es schwer, 52 Arbeitsstunden einheitlich zu berechnen. Daher wurden Ergänzungsmaßnahmen wie die Verlängerung einer Gnadenfrist und flexible Arbeitszeiten diskutiert oder durchgeführt.


Während einer Gnadenfrist wird ein neues System zwar durchgeführt. Wer dagegen verstößt, wird jedoch nicht bestraft, sondern lediglich auf die Einhaltung aufmerksam gemacht. Damit wird eine weiche Landung der neuen Regelung angestrebt. Daher bedeutet die Verlängerung einer Gnadenfrist de facto die Verschiebung der Umsetzung, damit sich Unternehmen ihrerseits auf die neue Bestimmung vorbereiten können. Flexible Arbeitszeiten bedeuten, dass innerhalb eines bestimmten Zeitraums die wöchentliche Arbeitszeit flexibel gestaltet wird. Dabei muss man nur beachten, dass die durchschnittliche Arbeitszeit die gesetzliche Wochenarbeitszeit nicht überschreitet. Unter diesem System ist es daher möglich, dass in einer Woche länger als 52 Stunden gearbeitet wird. Sollte die durchschnittliche Wochenarbeitszeit innerhalb der bestimmten Frist 52 Stunden nicht überschreiten, wird dies so betrachtet, dass das Gesetz eingehalten wurde. Je länger die Einheitsdauer ist, desto flexibler können deshalb die Arbeitszeiten gestaltet werden.


Die Verlängerung der Gnadenfrist kann lediglich einen zeitlich begrenzten Effekt haben. Dagegen wirkt sich das flexible Arbeitszeitsystem beständig aus. Deshalb gilt es als wahrscheinlicher, das die Verlängerung der Gnadenfrist zu Ergänzungsmaßnahmen der Regierung zählen wird. Sie will dadurch Zeit gewinnen, um noch grundlegendere Maßnahmen auszuarbeiten.


Für die Ergänzung des flexiblen Arbeitszeitsystems sind Gesetzesänderungen erforderlich. Jedoch ist angesichts der Konfrontation zwischen Regierungspartei und Opposition von der Nationalversammlung derzeit kaum eine reibungslose Gesetzgebung zu erwarten. Zudem protestieren Gewerkschaften heftig gegen die Änderung des flexiblen Arbeitssystems, da sie darin de facto das Ungültigmachen der 52-Stunden-Woche sehen. Der Wirtschafts-, Sozial- und Arbeitsrat, ein präsidiales Komitee für sozialen Dialog, einigte sich unterdessen am 11. Oktober auf die Verbesserung des flexiblen Arbeitszeitsystems.

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