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Hintergrund

Staatsanwaltschaft klagt Betreiber von Fahrdienst Tada an

2019-10-29

Nachrichten

ⓒYONHAP News

Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Betreiber eines Fahrdienstes Anklage erhoben.


Tada ist ein Ride-Hailing-Service, für den Kleinbusse eingesetzt werden. Die Einführung des Dienstes sorgte für einen Konflikt mit der Taxibranche.


Der Tada-Dienst wurde im Oktober 2018 mit 300 Kleinbussen des Modells Kia Carnival mit elf Sitzen gestartet. Laut dem Betreiber übertraf die Zahl der Nutzer inzwischen 1,3 Millionen und 9.000 Fahrer fahren für das Unternehmen. Das deutliche Wachstum innerhalb einer kurzen Zeit wird vor allem darauf zurückgeführt, dass die Fahrtverweigerung grundsätzlich abgeschafft wurde. Bei einem herkömmlichen Taxiruf-Service kann der Fahrer je nach dem Zielort des Fahrgastes die Beförderung verweigern. Bei Tada sind solche Unannehmlichkeiten dank eines automatischen Zuteilungssystems ausgeschlossen.


Es herrschten verschiedene Meinungen darüber, ob der Tada-Dienst legal oder illegal ist. Grund sind unterschiedliche Deutungen der betreffenden gesetzlichen Bestimmungen. Es ist gemäß dem gültigen Personenbeförderungsgesetz illegal, dass man ohne Taxilizenz gegen Entgelt einen Fahrer vermittelt. In der Durchführungsverordnung zu dem Gesetz gibt es jedoch eine Ausnahmebestimmung für Mietwagen. Demnach darf für einen Kleinbus mit elf bis 15 Sitzen ein Fahrer vermittelt werden.


Tada wird auf der Grundlage dieser Ausnahmeregelung betrieben. Rein technisch gesehen wird dem Kunden ein Fahrzeug mit elf Sitzen geliehen und ein Fahrer mitgeschickt. Die Taxibranche behauptet jedoch, dass es sich um eine böswillige Interpretation handele. Der Service unterscheide sich nicht von früheren Geschäften mit Personenkraftwagen.


Die Polizei akzeptierte das Argument des Betreibers von Tada und leitete den Fall mit der Meinung an die Staatsanwaltschaft weiter, dass kein Verdacht vorliege. Die Staatsanwaltschaft akzeptierte dagegen die Position der Taxibranche und klagte den Chef der Betreiberfirma des Fahrdienstes sowie den CEO deren Mutterfirma an. Zur Begründung hieß es, dass der Service in der Tat nicht so strukturiert sei, dass sich ein Nutzer von Tada ein Fahrzeug leihe und dass Tada einen Fahrer vermittle, wenn sich der Nutzer dies wünsche. Der Nutzer nehme den Dienst quasi wie ein Taxi in Anspruch.


Die Staatsanwaltschaft fragte vor der Anklage das Ministerium für Land, Infrastruktur und Verkehr nach seiner Meinung. Das Ministerium schaltete zwar eine Anwaltskanzlei ein, enthielt sich jedoch einer Beurteilung. Das Ressort blieb nämlich unschlüssig, was stärker wiegt: die Notwendigkeit der Mobilitätsinnovation sowie schöpferischer Geschäfte oder Brancheninteressen. Schließlich kam es zu einem Zusammenstoß zwischen den Branchen. Die Regierung blieb tatenlos und ließ das Gericht entscheiden.


Aus diesem Grund sehen sich nun das Landministerium und die Staatsanwaltschaft Kritik ausgesetzt. Das Ministerium ist angesichts der jüngsten Entwicklungen verlegen und arbeite an einem Änderungsentwurf der Bestimmungen, um die Angelegenheit zu klären, hieß es. Das Landministerium ist besorgt darüber, dass die entsprechenden Bemühungen wegen der Anklage vergebens sein könnten. Die Behörde ist der Ansicht, dass die Zukunft der Mobilität nicht von Richtern, sondern durch gesellschaftliche Diskussionen festgelegt werden sollte.


Trotz der Anklage der Staatsanwaltschaft muss der Tada-Dienst nicht sofort eingestellt werden. Der Betreiber will das Geschäft fortsetzen, bis der Oberste Gerichtshof ein Urteil gefällt hat. Es werden daher heftige Auseinandersetzungen vor Gericht und gleichzeitig gesellschaftliche Diskussionen erwartet.

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