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Hintergrund

Kulturministerium will wehrpflichtigen Popstars mehr Freiheiten für Auslandsauftritte einräumen

2019-11-22

Nachrichten

ⓒKBS News

Das Ministerium für Kultur, Tourismus und Sport will wehrpflichtigen Popstars mit verschiedenen Maßnahmen entgegenkommen. Anlass ist, dass sie anders als zunächst gehofft, nicht vom Ersatzdienstsystem profitieren können.


Die Regierung beschäftigte sich am Donnerstag mit der Verbesserung des Ersatzdienstsystems. Eine Arbeitsgruppe aus Beamten des Verteidigungsministeriums, der Wehrdienstbehörde und des Kulturministeriums hatte überprüft, den vorhandenen Ersatzdienst für verdiente Künstler und Sportler abzuschaffen. Der Grund war eine Debatte über die Gleichbehandlung. Jedoch wurde schließlich beschlossen, am aktuellen System festzuhalten. Das heißt, dass Künstler und Sänger weiterhin nicht für einen Ersatzdienst infrage kommen.


Für Kultur- und Kunstschaffende sowie Athleten ist der Wehrdienst meist eine große Hürde. Optimal wäre es, wenn sie den Pflichtdienst nicht im Zenit ihrer Karriere absolvieren müssen. Daher gibt es Ausnahmen, in denen Wehrpflichtige vom Wehrdienst befreit werden oder einen Ersatzdienst ableisten dürfen. Jedoch zählen Vertreter der Popkultur nicht zu den Nutznießern dieses Systems. Die zu Weltstars aufgestiegene K-Pop-Gruppe BTS ist ein Paradebeispiel hierfür. Daher hatten einige gefordert, ihnen einen Ersatzdienst zu ermöglichen. Die Arbeitsgruppe für die Verbesserung des Ersatzdienstsystems wollte jedoch erneut Entertainer nicht als Kandidaten für den Ersatzdienst berücksichtigen. Denn dies widerspreche der grundlegenden Position der Regierung, dass die Zahl der Ersatzdienstleistenden gekürzt werden und für eine Gleichbehandlung gesorgt werden soll.


Dass Entertainer für einen Ersatzdienst grundsätzlich nicht infrage kommen, lasse sich mit fehlenden objektiven Krititerien begründen, heißt es von den Gegnern dieser Position. Für Musiker auf dem Gebiet der klassischen oder traditionellen koreanischen Musik gibt es eindeutige Kriterien, darunter Erfolge bei wichtigen Wettbewerben. Im Falle der Popmusiker ist es hingegen schwierig, objektive Maßstäbe festzulegen. Deren Beliebtheit oder Charterfolge können nur schwer als objektive Kriterien herhalten.


Das Verteidigungsministerium wies auf Probleme mit der Gleichbehandlung hin. Würden Popmusiker unter dem System berücksichtigt, würden auch international erfolgreiche Schauspieler eine Vorzugsbehandlung fordern. Dann drohe die Gefahr, dass immer mehr Wehrpflichtige für einen Ersatzdienst qualifiziert wären, hieß es.


Es besteht kein Zweifel an den Erfolgen von BTS und ihrem Beitrag für die Verbreitung der koreanischen Popmusik in der Welt. Nach ihren erfolgreichen Welttourneen und Spitzenplatzierungen in renommierten Hitlisten wie den Billboard-Charts würden viele Koreaner ihnen das Recht auf einen Ersatzdienst zubilligen wollen. Doch sind auch die Bedenken des Verteidigungsministeriums ernst zu nehmen.


Die Wehrdienstbehörde und das Kulturministerium überprüfen daher praktikable Alternativen. Entertainer, die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet haben, stoßen auf Schwierigkeiten, wenn sie im Ausland auftreten wollen. Denn sie brauchen hierfür jeweils eine behördliche Genehmigung. Zumindest in diesem Punkt will man ihnen entgegenkommen und ihnen Auftritte im Ausland auch in der Zeit kurz vor dem Wehrdienst noch flexibel erlauben.

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