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Lifestyle

Privater Schusswaffenbesitz in Korea

#Sie fragen, wir antworten l 2016-11-05

Hörerecke

Q:In Kreuz und quer durch Korea wurde am 21. Oktober 2016 gesagt, dass Korea ein schusswaffenfreies Land ist. Ist das wirklich so? Bei uns ist das Waffenrecht recht streng, jedoch haben Mitglieder von Schützenvereinen und auch Jäger das Recht, scharfe Schusswaffen zu besitzen. Wie ist das in Korea geregelt? Wie sieht es mit illegalem Waffenbesitz und Tötungsdelikten aus?

A: Korea ist in dem Sinne ein schusswaffenfreies Land, als dass das Waffenrecht genau wie in Deutschland sehr restriktiv ist. Einige interessante Daten und Fakten zu Schusswaffen in Südkorea: Es wird geschätzt, dass rund 510.000 Zivilisten in Südkorea im Besitz einer Feuerwaffe sein sollen, wobei diese Zahl legalen UND illegalen Waffenbesitz umfasst. Damit kommen auf 100 Koreaner 1,1 legale und illegale Feuerwaffen. Nach Schätzungen befindet sich über die Hälfte dieser Waffen in illegalem Besitz. Zum Vergleich: In Deutschland sollen 25 Mio. Zivilisten legal oder illegal im Besitz einer Feuerwaffe sein, das macht 30,3 Personen von 100.

Zu den legalen Waffenbesitzern in Korea gehören Jäger oder Sportschützen, die natürlich einen Waffenschein besitzen müssen. Interessanterweise wurde am 10. Oktober 2016 von einem Abgeordneten der regierenden Saenuri-Partei darauf hingewiesen, dass der Zoll alleine im August 2016 246 Versuche, Waffen, Waffenteile und Waffenzubehör ins Land zu schmuggeln, entdeckt habe Nach Ansicht des Abgeordneten könne Korea damit nicht länger als waffensicheres Land gelten.

Bei den meisten Waffen im legalen oder illegalen Privatbesitz in Korea handelt es sich um Gewehre, die Zahl wird mit 35.630 angegeben. Es ist davon auszugehen, dass viele der legalen Besitzer Jäger sein dürften. Handfeuerwaffen sollen nur 1.758 in legalem privatem Besitz sein. Weltweit wurden 178 Länder der 193 gelisteten Länder der Erde untersucht. Korea liegt in puncto privater Schusswaffenbesitz auf Rang 149 von 178 Rängen. Deutschland liegt auf Platz 4. Platz 1 der Statistik belegen die USA. Betrachtet man diese Ranglistung, scheint Korea doch noch relativ sicher.

Das belegt auch die vergleichsweise geringe Zahl der Todesfälle durch Schusswaffen. Die Zahl der Menschen, die pro Jahr durch Feuerwaffen zu Tode kommt, ist in Korea nämlich im Vergleich zu 50 Mio. Bevölkerung gering. 2012 waren es laut Statistik nur 238 Tote. Auf 100.000 Personen kommen damit 0,08 Tode durch Schusswaffen. In Deutschland waren es 2012 819 Personen, bzw. 1,01 Schusswaffentote auf 100.000 Personen. In Österreich kamen im Jahr 2012 insgesamt 230 Personen durch Schusswaffen ums Leben, und in der Schweiz 220. In den USA 33.563.

Südkorea hat ein sog. restriktives Schusswaffengesetz. Regulierende Instanz ist die Polizei des Landes. Es gibt kein gesetzlich verbrieftes Recht auf privaten Schusswaffenbesitz in Korea. Kein koreanischer Zivilist darf militärische Feuerwaffen wie Revolver, Pistolen, automatische oder halbautomatische Gewehre besitzen. Für halbautomatische Revolver und Pistolen gibt es strenge Ausnahmeregelungen.

Wer Waffenbesitz in Korea beantragt, muss ihn begründen. Mögliche Begründungen sind Jagd und Zielschießen. Der Antragsteller muss mindestens 20 Jahre alt sein. Er muss einen Sicherheitscheck über sich ergehen lassen, in dem geprüft wird, ob er jemals mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist und ob er von einwandfreier geistiger Gesundheit ist. Allerdings ist im Vergleich zu anderen Ländern keine Bescheinigung der charakterlichen Unbescholtenheit des Antragstellers durch eine Drittperson erforderlich. Auch gibt es keine Regelung, die das Ausstellen eines Waffenscheins behindern bzw. die Entziehung eines Waffenscheins vorsehen würde, wenn der Antragsteller bzw. der Waffenbesitzer Probleme in Bezug auf Gewalttätigkeit gegenüber Familienmitgliedern hat oder zu Gewalt neigt und solche Probleme ihm auch nachgewiesen werden können.

Wer in Korea einen Waffenschein beantragt und die Genehmigung bekommt, muss in einem schriftlichen Test nachweisen, dass er sich mit den Sicherheitsbestimmungen für Feuerwaffen und den Gesetzen in Bezug auf Schusswaffenbesitz auskennt. Neben dem theoretischen Test muss er ein praktisches Schusswaffentraining erfolgreich absolvieren. Der Waffenschein muss alle 5 Jahre neu beantragt werden, wobei die theoretische und praktische Prüfung zu wiederholen ist.

Jede Schusswaffe in Privatbesitz muss in einem offiziellen Schusswaffenregister registriert sein. Erwerb, Besitz und Weitergabe müssen entsprechend gemeldet werden. Jeder lizensierte Schusswaffenhersteller in Korea muss jede hergestellte Waffen registrieren, der Bestand wird ebenso wie die Munition von den zuständigen Behörden kontrolliert. Schusswaffenhändler müssen selbstverständlich eine entsprechende Lizenz besitzen.

Private Schusswaffenbesitzer müssen sich an die gesetzlichen Vorschriften zur sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition halten. Auch für den Transport gibt es Vorschriften. Jede Waffe in Korea ist natürlich mit einem Kennzeichen versehen.

Das Tragen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit ist Privatpersonen verboten. Illegaler Waffenbesitz kann mit bis zu 10 Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe geahndet werden. In der Vergangenheit haben die südkoreanischen Behörden hin und wieder Aktionen zur freiwilligen Abgabe von illegalen Feuerwaffen gestartet, um die im Umlauf befindliche Waffenzahl zu reduzieren. Beschlagnahmte Waffen werden nach den bestehenden Vorschriften in der Regel zerstört und nicht auf den legalen, sekundären Waffenmarkt gebracht.

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