Ein Gesetz zur Zulassung von Tätowierungen durch Nicht-Mediziner hat eine wichtige parlamentarische Hürde genommen.
Der Unterausschuss für Gesundheit und Wohlfahrt billigte den Entwurf hierfür am Mittwoch.
Dem Entwurf zufolge muss ein Tätowierer eine staatliche Prüfung bestehen und eine Tätowierlizenz erhalten. Wer ein Tattoo-Studio betreiben will, muss dieses bei der zuständigen Gebietskörperschaft anmelden.
In Südkorea ist das Tätowieren durch Nicht-Mediziner seit über 30 Jahren illegal. Hintergrund ist ein Urteil des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 1992, nach dem das Tätowieren als medizinische Handlung eingestuft wird.
In letzter Zeit wurde wiederholt die Kritik geäußert, dass das Gesetz nicht mehr zeitgemäß sei, da Tätowierungen in Südkorea mittlerweile verbreitet sind. Jeder Vierte in Südkorea soll schon Erfahrung mit Tätowierungen gemacht haben, vor allem aufgrund der beliebten Augenbrauen-Tattoos.
Die Koreanische Ärztekammer spricht sich gegen die Gesetzesänderung aus. Sie forderte am Donnerstag mit Nachdruck, den Gesetzgebungsprozess umgehend zu stoppen. Sie warnte vor schweren Gesundheitsfolgen, wenn Nicht-Mediziner legal tätowieren dürfen.