Die Regierung hat das Verfahren für die Wiedereinstellung ausländischer Arbeitnehmer vereinfacht.
Laut dem Arbeitsministerium braucht ein Unternehmen spätestens sieben Tage vor dem Ablauf des Arbeitsvertrags mit einem Gastarbeiter dessen Wiedereinstellung bei den zuständigen Behörden beanzutragen. Bisher waren es 45 Tage. Die neue Regelung gilt ab August.
Ein ausländischer Gastarbeiter mit einer Arbeitsgenehmigung der Regierung darf drei Jahre in Südkorea arbeiten. Auf Wunsch des Arbeitgebers kann er anschließend noch bis zu zwei weitere Jahre angestellt bleiben.