Nationales
Aufforderung zum Ausziehen des BH in Polizeigewahrsam unzulässig
Write: 2012-05-31 13:33:55 / Update: 2012-05-31 14:48:27
Das Landgericht Seoul hat vier Demonstrantinnen Schmerzensgeld zugesprochen.
Die Frauen waren 2008 während der Proteste gegen den Import von US-Rindfleisch festgenommen worden. Auf der Polizeiwache waren sie aufgefordert worden, ihren BH auszuziehen.
Der vorsitzende Richter urteilte, die vier Klägerinnen seien dadurch beschämt worden und müssten deshalb aus der Staatskasse entschädigt werden. Jeder der Klägerinnen wurden 1,5 Millionen Won, etwa 1.360 Dollar zugesprochen.
Im Urteil heißt es weiter, eine Leibesvisitation in Polizeigewahrsam sei zwar grundsätzlich zulässig. Diese müsse sich jedoch auf einen Umfang beschränken, der weder Ehre noch Schamgefühl der Festgenommenen verletze. Da dies im vorliegenden Fall nicht gewährleistet gewesen sei, müsse für den psychischen Schaden eine Entschädigung geleistet werden, hieß es.
Die Begründung, die Maßnahme habe der Vorbeugung von Selbstmord gedient, sei überzogen. Dazu hätte man zuvor andere, weniger verletzende Maßnahmen anwenden müssen.
Die Hauptklägerin Kim war im August 2008 nach ihrer Festnahme auf einer illegalen Demonstrationen auf der Seouler Hauptwache von Polizistinnen zum Ausziehen des BHs aufgefordert worden und hatte daraufhin den Staat wegen Verletzung der Grund- und Menschenrechte verklagt.
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