Selbstmordfälle im Militär werden künftig als Todesfälle im Dienst behandelt.
Dies gab das Verteidigungsministerium bekannt. Demnach seien die Militärvorschriften dahingehend geändert worden, auch Selbstmordopfer als "Gefallene im Dienst" anzuerkennen, wenn Misshandlung oder Hänselei im Militär direkt zur Entscheidung geführt haben, das Leben zu beenden.
Die Neuregelung trete im Juli in Kraft, so das Ministerium weiter.
Künftig sei zudem möglich, eine Neuuntersuchung eines Falles zu veranlassen, wenn staatliche Stellen außerhalb des Militärs, so z.B. die Menschenrechtskommission, zu einem anderen Urteil oder einer anderen Empfehlung kommen als die militärinterne Untersuchung. In einem solchen Fall werde der Vorgang künftig von einem zentralen Militärschiedsgericht erneut bewertet, hieß es.