Ab Juli werden für die sieben häufigsten operativen Eingriffe feste Zuzahlungen in Kraft treten.
Die entsprechende Gesetzesnovelle beschloss das Kabinett heute.
Davon sind Kaiserschnitt, Gebärmutteroperationen, Leistenbruch, die Entfernung von Hämorrhoiden, Blinddarm, Grauem Star und Mandeln betroffen.
Ab Juli 2013 soll die Regelung auch für Polikliniken gelten.
Durch die Novelle entfällt die derzeitige Einzelzuzahlung pro Behandlung für die Eingriffe. Stattdessen wird je nach Art der Operation, Schwere der Symptome und Altersgruppe des Patienten eine feste Zuzahlung festgelegt. Damit soll die Eigenbeteiligung der Patienten um etwa 21 Prozent gesenkt werden, gab das Gesundheitsministerium bekannt.