Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass Regelungen, die eine Bewerbung bei Polizei und Feuerwehr für Kandidaten über 30 Jahren ausschließen, verfassungswidrig sind.
Ein Bewerber der Polizeibeamtenprüfung hatte zuvor geklagt, dass die Altersbeschränkung für die Prüfungsteilnahme gegen das Bürgerrecht auf gleiche Chancen beim Zugang zum öffentlichen Dienst verstoße. Dieser Verfassungsbeschwerde gab das Gericht in seinem heutigen Urteil Recht.
In der Urteilsbegründung hieß es, eine gewisse Altersbeschränkung sei aufgrund der besonderen Aufgaben von Polizisten und Feuerwehrleuten zwar angebracht, die Grenze von 30 Jahren sei jedoch willkürlich. Es gebe keinen Grund, warum man ab diesem Alter nicht mehr fähig sein sollte, die für die Ausübung des Berufs nötigen Anforderungen zu erfüllen.
Um eine gesetzliche Lücke zu schließen, gab das Gericht dem Gesetzgeber jedoch bis Ende des Jahres Zeit, die entsprechenden Regelungen abzuändern. Bis zur Verabschiedung der Novelle wurde die Beibehaltung der derzeitigen Regelung genehmigt.