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Nationales

Kein Beteiligter im Skandal um Ruhesitz von Präsident Lee angeklagt

Write: 2012-06-11 11:32:01Update: 2012-06-11 17:06:54

Kein Beteiligter im Skandal um Ruhesitz von Präsident Lee angeklagt

Im Skandal um den Ruhesitz von Präsident Lee Myung-bak hat die Staatsanwaltschaft beschlossen, keinen der Beteiligten strafrechtlich zu belangen.

Die Staatsanwaltschaft hatte Ermittlungen eingeleitet, nachdem das Oppositionslager eine Klage eingereicht hatte, dass der Präsident das Grundstück für seinen Ruhesitz in Seouls Südviertel deutlich unter Marktpreis und zudem durch seinen Sohn gekauft hat.

Den Verdacht, wonach Lees Sohn Si-hyung gegen das Gesetz zum Verbot von Immobiliengeschäften unter dem Namen einer Drittperson verstoßen haben soll, wies die Staatsanwaltschaft zurück. Er habe das Geld für den Kauf des Grundstücks selbst aufgebracht und auch die Steuern gezahlt.

Die Staatsanwaltschaft sprach somit alle Beteiligten einschließlich des Präsidenten von einer Schuld frei oder ließ die Anklage fallen. Der Staatspräsident werde gemäß der Verfassung während seiner Amtszeit vor einer strafrechtlichen Verfolgung geschützt.

Doch blieben noch Verdachtsmomente bestehen, unter anderem der Verdacht der illegalen Übertragung von Vermögen an einen Erben. Auch wird bemängelt, dass Lee Si-hyung lediglich einmal schriftlich befragt wurde, und der frühere Chefberater des Präsidenten, Lim Tae-hee, der für den Kauf des Ruhesitzes zuständig war, gar nicht.

Daher stößt die Entscheidung der Staatsanwaltschaft auf Kritik des Oppositionslagers.

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