Alle Aktivitäten, die Einfluss auf die Präsidentenwahl im Dezember ausüben können, sind ab heute verboten.
Das teilte die Nationale Wahlkommission mit. Laut dem Wahlgesetz sind entsprechende Aktivitäten ab 180 Tagen vor einer Wahl von Amtsträgern verboten, darunter auch des Staatspräsidenten. Die für das Wahlkampfmanagement zuständigen Stellen wurden angewiesen, ihre Maßnahmen zur Verhinderung von Verstößen gegen das Wahlgesetz zu verstärken.
Unter der Regelung dürfen Bürger keine Transparente anbringen oder in anderer Form Kampagnen starten, die den Wahlausgang beeinflussen könnten.
Auch Broschüren oder Werbeanzeigen, in denen Unterstützung für einen bestimmten Kandidaten zum Ausdruck gebracht wird, dürfen nicht in Umlauf gebracht werden. Das Verbot gilt auch für Gruppierungen, die von politischen Parteien oder Kandidaten ins Leben gerufen wurden.
Wer gegen die Vorschrift verstößt, dem droht eine Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren sowie eine Geldstrafe in Höhe von vier Millionen Won oder 3.500 Dollar.