Ein Gericht hat die Verweigerung der Registrierung einer durch den Klonexperten Hwang Woo-suk erschaffenen Stammzelllinie als gesetzwidrig beurteilt.
Das Verwaltungsgericht Seoul entschied im Gerichtsverfahren gegen das Zentrum für Krankheitskontrolle (CDC) zugunsten des Klägers Hwang.
Das CDC hatte wegen ethischen und wissenschaftlichen Bedenken die Registrierung der menschlichen embryonalen Stammzelllinie abgelehnt, die Hwang 2003 erschaffen hatte. Daraufhin reichte Hwang 2010 eine Klage gegen das Zentrum ein.
In der Begründung hieß es, eine Stammzelllinie könne unabhängig von der Methode ihrer Erschaffung registriert werden. Die Stammzelllinie von Hwang sei zudem vor dem Inkrafttreten eines Gesetzes zur Stammzellforschung 2005 erschaffen worden. Vor der Einführung des Gesetzes habe es keine klaren ethischen Standards für die Lieferung von menschlichen Einzellen gegeben.
Hwang galt einst als Aushängeschild der Stammzellforschung in Südkorea. Später geriet er jedoch in Verruf, nachdem aufgedeckt worden war, dass er Forschungsergebnisse manipuliert hatte.