Wegen schweren Verbrechen Verurteilte dürfen für 20 Jahre lang keine Taxifahrer-Lizenz erwerben.
Die entsprechende neue Regelung werde am Donnerstag in Kraft treten, teilte das Ministerium für Land, Transport und maritime Angelegenheiten mit.
Demnach wird Personen, die wegen Mordes oder einer Sexualstraftat verurteilt wurden, in den nächsten 20 Jahren untersagt, eine Lizenz als Taxifahrer zu erwerben. Für das Fahren von Bussen und anderen Personenbeförderungsmitteln gilt eine Frist von zwei Jahren.
Auch Personen, die mehr als dreimal innerhalb von fünf Jahren wegen Trunkenheit am Steuer erwischt wurden, erhalten die Lizenz nur unter Auflagen.