Die Abfrage von Personalausweisnummern im Internet wird grundsätzlich verboten.
Wie die Koreanische Kommission für Kommunikation mitteilte, werde ein neues Gesetz hierzu am morgigen Samstag in Kraft treten.
Demnach müssen Unternehmen bereits gespeicherte Personalausweisnummern innerhalb von zwei Jahren vernichten.
Zwar werden Ausnahmen erlaubt. Die betroffenen Unternehmen müssen dennoch auf alternative Methoden wie i-PIN (Internet-Personennummer) oder Internet-Zertifikat zurückgreifen.
Es gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten, um einen reibungslosen Übergang zum neuen Verfahren zu erreichen.