Bestechungen bei Wahlen werden künftig härter bestraft.
Das Komitee für Strafzumessung am Obersten Gerichtshof beschloss am Montag neue Richtlinien für die Bestrafung von Wahlvergehen.
Demnach wird Wahlbestechung als schlimmstes Wahlverbrechen definiert. Hierfür soll grundsätzlich nur eine Haftstrafe verhängt werden, unabhängig vom Zeitpunkt, an dem Geld oder Geschenke angeboten werden. Wer durch Stimmenkäufe gewählt wurde, verliert sein Mandat.
Die neuen Strafzumessungskriterien gelten ab 1. September, jedoch nicht rückwirkend. Auf bereits laufende Verfahren werde der neue Strafenkatalog aber dennoch Einfluss haben, hieß es vom Obersten Gerichtshof.