Die Regelung zur Pflicht der Angabe des bürgerlichen Namens bei der Nutzung von Internetforen mit vielen Nutzern ist verfassungswidrig.
Das entschied das südkoreanische Verfassungsgericht am Donnerstag einstimmig.
Drei Personen und die Wochenzeitung „Media Today“ hatten gegen die Regelung geklagt, nach der man für die Beteiligung an einem Internetforum mit mehr als 100.000 Nutzern pro Tag seinen echten Namen angeben und bestätigen lassen soll.
In der Begründung heißt es, dass seit der Einführung der Regelung die Zahl illegaler Beiträge nicht deutlich zurückgegangen sei. Glechzeitig bestehe die Gefahr, dass die Vorschrift die Meinungsfreiheit von Internetnutzern einschränkt. Daher werde kaum davon ausgegangen, dass sie gemeinnützig ist.
Die Regelung wurde im Juli 2007 eingeführt, um Nebenwirkungen von Internetforen wie bösartige Kommentare durch anonym verfasste Beiträge zu verhindern.