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Nationales

Gericht: Zusätzliche Entschädigung für Opfer des Inhyeokdang-Falls

Write: 2012-08-30 14:49:00Update: 2012-08-30 15:28:24

Ein im Zusammenhang mit dem Fall der Revolutionären Volkspartei (Inhyeokdang) zu Unrecht verurteilter Bürger soll nach einer Entschädigung für psychische Schäden nun auch für materielle Verluste entschädigt werden.

Dies entschied das Oberste Landesgericht Seoul. Demnach bestehe eine Verpflichtung des Staates, den zu Unrecht verurteilten Lee Hyeon-se für die Verdienstausfälle zu entschädigen, die ihm durch die Haft entstanden seien. Das Gericht gab damit der Forderung des Klägers statt. Lee erhält nun eine Entschädigung von rund 560 Millionen Won, etwa 508.000 Dollar.

Das Gericht begründete dies damit, dass bei Schadensersatzforderungen grundsätzlich nach vollem Verdienstausfall, Teil-Verdienstausfall und psychischem Schaden unterschieden und getrennt werde. Damit sei die Argumentation des Staates, Schadensersatzansprüche seien durch das Urteil zu psychischen Schäden bereits abgegolten, nicht schlüssig.

Weiter hieß es, man könne davon auszugehen, dass ohne ein schuldhaftes Verhalten des Staates, Lee auch nach 1981 weiter als Lehrer gearbeitet hätte.

Lee hat am Ende eines langen Prozesses, der bis vor den Obersten Gerichtshof ging, bereits eine Entschädigung für psychische Schäden in Folge der fünfjährigen zu Unrecht abgebüßten Haftstrafe von 1975 in Höhe von 580 Millionen Won erhalten.

Beim Inhyeokdang-Vorfall geht es um 25 Beschuldigte, denen vorgeworfen wurde, auf Befehl von Nordkorea staatsfeindliche Aktivitäten im Süden durchgeführt zu haben. Acht Personen wurden hingerichtetet, weitere 17 Personen erhielten teils lebenslange Haftstrafen. Wie sich später herausstellte, waren die Vorwürfe von den damaligen Machthabern konstruiert worden.

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