Der DMB-Emfang während der Autofahrt wird künftig mit Bußgeld bestraft.
Das Komitee für die Änderung von Regelungen im Büro des Ministerpräsidenten billigte die entsprechende Novelle zum Straßenverkehrsgesetz.
Demnach werden das Anschauen von Fernsehprogrammen oder Videos mittels DMB und weiterer Bildwiedergabegeräte wie Smartphone, PMP, Tablet-Computer sowie deren Nutzung während der Autofahrt verboten. Beim Verstoß gegen die neue Regelung droht eine Geldbuße.
Ausnahmen gelten für Verkehrssendungen und Katastrophenberichte, solange dabei eine sichere Weiterfahrt garantiert ist.
Zudem werden für das Wegwerfen von Zigarretenstummeln und weiteren gefährlichen Gegenständen aus dem Auto zehn Strafpunkte vergeben.