Die Polizisten sollen möglichst darauf verzichten, Passanten auf Straßen zu befragen.
Das Polizeipräsidium übermittelte allen Polizeibehörden und -stationen im Lande entsprechende Richtlinien.
Demnach sollen Polizisten in Situationen, in denen die Gefahr einer Verletzung der Menschenrechte hoch ist, strikt nach dem Verfahren handeln. Zu solchen Situationen zählen die Ablehnung der Befragung durch die betroffene Person und die Taschenkontrolle.
Zudem wird die Befragung von Passanten bei der Auswertung der Leistungen von Polizeibeamten nicht berücksichtigt, um eine Konkurrenz zu vermeiden.
Die Polizei will hauptsächlich in den Nachtstunden in gefährlichen Gebieten wie den mit vielen Einzimmerwohnungen Passanten befragen. Dabei sollen nur diejenigen, die anscheinend eine Waffe bei sich haben, befragt werden.