Die Regierung will ab 2018 Emissionsrechte auch entgeltlich verteilen.
Eine entsprechende Durchführungsverordnung zum Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz wurde auf der Kabinettssitzung beschlossen.
Demnach werden im ersten Planungszeitraum bis 2017 nach der Einführung des Emissionshandels 2015 Emissionsrechte vollständig ohne Entgelt vergeben. Damit soll die Industrie zum Teil entlastet werden. In der zweiten Planungsphase bis 2020 werden Emissionsrechte lediglich zu 97 Prozent unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Im dritten Planungszeitraum bis 2025 soll dieser Anteil auf 90 Prozent gesenkt werden.
Betriebe in Bereichen wie Stahl- und Halbleiterindustrie, die stark vom Außenhandel abhängig sind oder hohe Produktionskosten haben, werden von dieser Regelung ausgenommen. Sie bekommen Emissionsrechte weiterhin zu 100 Prozent unentgeltlich zugeteilt.