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Nationales

Familien sollen künftig lebensverlängernde Maßnahmen einstellen dürfen

Write: 2013-05-16 09:49:16Update: 2013-05-16 15:20:13

Familien sollen künftig lebensverlängernde Maßnahmen einstellen dürfen

Familien von im Sterben liegenden Patienten sollen künftig lebensverlängernde Maßnahmen für diese einstellen dürfen.

Das der Präsidentin untergestellte Nationale Komitee für Bioethik teilte mit, dass sich ein Sonderkomitee am Dienstag bei seiner fünften Sitzung darauf geeinigt habe. Mit der Neuregelung solle die Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen für Patienten, die ihren Willen nicht mehr äußern können, legalisiert werden.

Das elfköpfige Sonderkomitee aus Ärzten, Rechtsanwälten und Religionsvertretern vereinbarte, eine stellvertretende Entscheidung von Familienangehörigen künftig zu erlauben. Dafür müssten sich aber der Ehepartner und alle direkten Angehörigen, also Eltern und Kinder, einverstanden zeigen.

Das Sonderkomitee verständigte sich zudem darauf, dass die Frage, welche Entscheidung bezüglich lebensverlängernder Maßnahmen ein Patient bei Bewusstsein getroffen hätte, durch Schlussfolgerungen aufgrund früherer Äußerungen und dem Wertesystem des Betroffenen beantwortet werden dürfe.

Die Einigung des Sonderkomitees wird Ende Mai nach einer öffentlichen Anhörung und einer Plenarsitzung des Bioethikkomitees dem Ministerium für Gesundheit und Soziales vorgelegt. Die Vereinbarung soll voraussichtlich im zweiten Halbjahr dieses Jahres gesetzlich wirksam werden.

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