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Nationales

Oberster Gerichtshof hob Urteil der Vorinstanz gegen Hanhwa-Vorsitzenden auf

Write: 2013-09-26 13:44:10Update: 2013-09-26 17:27:09

Oberster Gerichtshof hob Urteil der Vorinstanz gegen Hanhwa-Vorsitzenden auf

Der Oberste Gerichtshof hat das Urteil der Vorinstanz gegen den Vorsitzenden der Unternehmensgruppe Hanhwa Kim Seung-youn aufgehoben.

Kim war vor dem Oberen Gericht Seoul wegen Unterschlagung und Untreue zu drei Jahren Haft und einer Geldstrafe in Höhe von 5,1 Milliarden Won oder 4,7 Millionen Dollar verurteilt worden.

Kim wird vorgeworfen, Immobilien einer Tochterfirma an Firmen, die er unter fremden Namen leitete, unter Marktpreis verkauft zu haben. Dazu heißt es im Urteilsspruch des Obersten Gerichtshofs, dass die Bewertung der Immobilien, denen die Entscheidung über eine Untreue und die Berechnung der missbrauchten Gelder zugrunde lag, nicht ordentlich durchgeführt worden sei.

Kim hatte zwischen 2004 und 2006 Unternehmensgelder in Höhe von 320 Milliarden Won oder 298 Millionen Dollar unrechtmäßig ausgegeben, um die Schulden von unter fremden Namen geleiteten Firmen zu tilgen. Er hatte zudem Unternehmen der Gruppe beauftragt, Aktien an seine Verwandten unter dem Marktpreis zu verkaufen.

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