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Gericht erkennt Tod der Mitarbeiterin von Samsung Semiconductor als Arbeitsunfall an
Write: 2013-10-19 14:31:54 / Update: 2013-10-19 16:52:34
Das Gericht hat den Tod einer Mitarbeiterin des Unternehmens Samsung Semiconductor als Arbeitsunfall anerkannt.
Das Seouler Verwaltungsgericht entschied angesichts der Klage der Mutter der Verstorbenen gegen den koreanischen Dienst für Entschädigung und Wohlstand der Arbeiter und zugunsten der Klägerin.
Im Urteil heißt es, die frühere Mitarbeiterin des Unternehmens, die an Leukämie erkrankte und 2009 starb, habe am Arbeitsplatz immer wieder Halbleiterplatten in Wasserbecken mit Chemikalien getaucht. Es müsse davon ausgegangen werden, dass sie dabei mit gesundheitsschädlichen Chemikalien in Kontakt kam. Dass niemand sonst in ihrer Familie an Leukämie erkrankt sei, sei ein weiterer Grund, den das Gericht berücksichtigt habe. Außerdem sei sie in ihren 20ern und damit in einem jungen Alter gewesen, als ihre Erkrankung diagnostiziert worden sei.
Die Verstorbene arbeitete seit 1999 etwa vier Jahre lang in der Fabrik von Samsung Semiconductor in Giheung in der Provinz Gyeonggi.
2011 urteilte das Gericht ebenfalls, dass der Tod von zwei an der Leukämie erkrankten ehemaligen Mitarbeitern desselben Unternehmens als Arbeitsunfall anerkannt werden muss. Der koreanische Dienst für Entschädigung und Wohlstand der Arbeiter legte jedoch Berufung ein. Dieses Gerichtsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
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